1. EU-Heimtierpass ("blauer Pass")
2. Gültige Tollwutimpfung (min. 21 Tage alt)
3. Mikrochip
Der vom Tierarzt ausgestellte EU-Ausweis für den Hund ist Identitätsnachweis und Impfbescheinigung in einem.
Zur eindeutigen Identifikation benötigt der Hund einen Chip unter der Haut.
Achtung: Kann der Mikrochip nicht gelesen werden, wird die Einreise verweigert!
Die Tollwutimpfung muss im Heimtierpass eingetragen werden und vor allem gültig sein. Als gültig gilt die Erstimpfung erst 21 Tage nach dem Piks.